Die Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung behandelt Beschwerden gegen Einspracheentscheide der beauftragten Ingenieur-Geometerin oder des beauftragten Ingenieur-Geometers, die gemäss der Spezialgesetzgebung am Ende des öffentlichen Auflageverfahrens von Vermessungswerken und bei der Behebung von Widersprüchen ergangen sind. Sie entscheidet als letzte kantonale Instanz und steht unter der Aufsicht des Justizrates. Aufgrund ihrer Zusammensetzung garantiert sie die sachkundige Berücksichtigung sowohl von Aspekten in Bezug auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen als auch von spezifischen Aspekten in Bezug auf die Vermessung.
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